Behälter für Restabfall
80, 120, 240, 660 und 1.100 Liter
mit unterschiedlichen Entsorgungsrhythmen
Gebühren und Hinweise
Bei Restabfall handelt es sich um hausmüllähnliche und nicht mehrverwertbare Abfälle wie Kehricht, Kugelschreiber, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel oder nicht mehr sortierbare Abfälle.
Es besteht eine gesetzliche Überlassungspflicht an den AEV.
Die Gesamtgebühr für die Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle (Restabfall) aus anderen Herkunftsbereichen wie Gewerbe, öffentliche Einrichtungen oder Vereine setzt sich aus einer Fest- und Leistungsgebühr zusammen. Diese ist abhängig vom Volumen des Behälters und dem Entsorgungsintervall.
Die Leistungsgebühr beinhaltet die Kosten für die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung der gemischten Siedlungsabfälle.
Die Festgebühr beinhaltet die restlichen Leistungen (Vorhalteleistungen für die Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle und Sonderabfälle, für Aufwendungen durch illegale abgelagerte Abfälle, für die Betreibung von Wertstoffhöfen sowie für Verwaltungsleistungen, die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit).
Leistung / Gebühr
- 80 Liter 04-wöchentlich: 72,24 Euro / Jahr
- 80 Liter 02-wöchentlich: 134,28 Euro / Jahr
- 120 Liter 02-wöchentlich: 180,12 Euro / Jahr
- 240 Liter 02-wöchentlich: 336,96 Euro / Jahr
- 660 Liter 02-wöchentlich: 788,28 Euro / Jahr
- 660 Liter 01-wöchentlich: 1.625,40 Euro / Jahr
- 1.100 Liter 02-wöchentlich: 1.346,16 Euro / Jahr
- 1.100 Liter 01-wöchentlich: 2.505,00 Euro / Jahr
- 1.100 Liter 02-wöchentlich: 4.344,36 Euro / Jahr
Behälter für Papierabfall
240 und 1.100 Liter
mit wöchentlicher, zwei- oder vier-wöchentlicher Leerung
Gebühren und Hinweise
Die Abgabe von Papierabfall ist auch auf den Wertstoffhöfen des AEV möglich (kostenpflichtig).
Für die Entsorgung von Papierabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wird eine Leistungsgebühr in Abhängigkeit vom Behältervolumen und dem Entsorgungsintervall erhoben.
Die Leistungsgebühr beinhaltet die Kosten für die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung des Papierabfalls.
Leistung / Gebühr (zzgl. USt)
- 240 Liter 04-wöchentlich: 22,85 Euro / Jahr zzgl. USt
- 1.100 Liter 04-wöchentlich: 104,53 Euro / Jahr zzgl. USt
- 1.100 Liter 02-wöchentlich: 208,92 Euro / Jahr zzgl. USt
- 1.100 Liter 01-wöchentlich: 417,83 Euro / Jahr zzgl. USt
Behälter für Bioabfall
120 oder 240 Liter
mit zwei-wöchentlicher Entleerung
Gebühren und Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Speisereste aus Gaststätten, Kantinen etc. über Fachfirmen zu entsorgen sind.
Eine Übersicht zugelassener Entsorger erhalten Sie auf Anfrage per Mail.
Leistung / Gebühr (zzgl. USt)
- 120 Liter 02-wöchentlich: 2,52 Euro / Leerung
- 240 Liter 02-wöchentlich: 3,78 Euro / Leerung
Weitere Gebührensätze
für Gewerbeabfälle:
Die folgend aufgeführten Gebührensätze sind Auszüge aus unserer Abfallgebührensatzung.
Gebühren Restabfall: Behältermiete, Wechselbehälter
Behältermiete/Wechselbehälter
Leistung / Gebühr
Transport Container unter 20 m³: 154,32 Euro / Abholung
Transport Container über 20 m³: 244,32 Euro / Abholung
Entsorgungsgebühr 1 Mg: 201,36 Euro / Abholung
Miete 10 m³ Presscontainer: 190,92 Euro / Monat
Miete 20 m³ Presscontainer: 236,76 Euro / Monat
Einmalgestellung von Restabfallbehälter
Leistung / Gebühr
Miete 1,1 m³: 11,03 Euro / Gestellung
Entsorgungsgebühr 1,1 m³: 51,63 Euro / Entleerung
Gebühren für Papier und Pappe
Leistung / Gebühr (zzgl. USt)
240 Liter 04-wöchentlich - 22,85 Euro / Jahr zzgl. USt
1.100 Liter 04-wöchentlich - 104,53 Euro / Jahr zzgl. USt
1.100 Liter 02-wöchentlich - 208,92 Euro / Jahr zzgl. USt
1.100 Liter 01-wöchentlich - 417,83 Euro / Jahr zzgl. USt
Gebühren für Sperrmüll, Elektrogeräte, E-Schrott
Die Kosten der Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Elektroschrott sind, entgegen der Regelung bei Wohngrundstücken, nicht Bestandteil der Festgebühr und deshalb nur bei Inanspruchnahme gebührenpflichtig.
Leistung / Gebühr je 100 kg - 23,42 Euro
Gebühren für Schadstoffe
EAK-Schlüsselnummer - EAK-Bezeichnung (Abfallstoff) - Gebühr
20 01 26 - Öle und Fette - 0,95 Euro / kg
20 01 26 - Motoren- und Getriebeöle (PCB-frei) - 0,95 Euro / kg
20 01 26 - Fette, Wachse, fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel - 0,95 Euro / kg
20 01 25 - Speiseöle und -fette, Frittierfett - 0,95 Euro / kg
20 01 27 - Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten und
Behälter mit diesen Restanhaftungen - 1,55 Euro / kg
20 01 13 - Lösemittel - 1,55 Euro / kg
20 01 14 - Säuren, Säuregemische - 2,85 Euro / kg
20 01 15 - Laugen, Laugengemische, Ammoniaklösung - 2,85 Euro / kg
20 01 29 - Haushaltsreiniger - 2,85 Euro / kg
20 01 29 - Laborchemikalien - 2,85 Euro / kg
20 01 17 - Fotochemikalien - 2,85 Euro / kg
20 01 32 - Arzneimittel - 2,85 Euro / kg
20 01 19 - Pestizide - 2,85 Euro / kg
20 01 20 - Batterien - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - Leuchtstofflampen – stabförmig - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - Leuchtstofflampen - Sonderbauformen - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - quecksilberhaltige Rückstände - 22,61 Euro / kg
20 01 21 - Spraydosen mit PUR-Schaum - 0,00 Euro / kg
20 01 23 - Geräte die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (z.B. Feuerlöscher) - 4,30 Euro / kg
20 01 35 - Kleinelektronikschrott - 0,00 Euro / kg
20 01 30 - Waschmittel-, Körper- und Autopflegemittel - 2,85 Euro / kg
Gebühren für Krankenhausabfälle
Leistung / Gebühr
Entsorgungsgebühr medizinischer Abfälle - 206,61 Euro / Mg
30 Liter VAT-Behälter - 53,10 Euro / Stück
240 Liter 02-wöchentlich - 522,96 Euro / Jahr
660 Liter 02-wöchentlich - 931,68 Euro / Jahr
1.100 Liter 02-wöchentlich - 1348,80 Euro / Jahr
Nachdruck von Gebührenbescheiden
Nachbestellung pro Seite: 0,35 EUR
Versandgebühren: 4,60 EUR.
Weitere Informationen: Verwaltungsgebührensatzung.